Unter Ehrenabteilung versteht man die Abteilung innerhalb einer Organisation, in der ehrenamtliche Mitglieder aus Alters- oder Gesundheitsgründen nach ihrem aktiven Dienst hin wechseln. Der Übertritt in die Ehrenabteilung endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem 65. Lebensjahr vollendet hat. Sollten die gesundheitlichen Voraussetzungen stimmen, kann man spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahr übertreten.
Unsere Ehrenabteilung ist eine noch recht kleine Abteilung. Bis jetzt sind 3 Mitglieder dort geführt. Das kommt daher, dass wir eine Wehr mit sehr jungen Kameraden sind.